PrismaLife – Rechtsanwälte nutzen geschützten Markennamen zur Anlegerinformation, oder doch zur Mandantengewinnung?

Eine Frage, die das Unternehmen PrismaLife derzeit prüfen lässt, um dort juristische Klarheit zu haben. Gerade zu der Verwendung von gesetzlich geschützten Markennamen gibt es im Ergebnis dann unterschiedliche Gerichtsurteile. Bekannt ist dabei vor allem, dass man bei googel-adwords durchaus den Namen einer geschützten Marke nutzen darf, um mit diesen „Schlagwörtern“ sein eigenes Produkt zu bewerben. Völlig anders sieht das, nach unseren Recherchen, bei der Verwendung des geschützten Begriffes in den Meta Tags innerhalb der Programmierung der Webseite. Das lässt sich für jeden relativ einfach feststellen, denn der Quellcode einer jeden Webseite ist offen und einsichtbar. Webseite aufrufen, rechte Maustaste, dann den Begriff Quellcode anklicken und schon sieht man, was dort in den Quellcode programmiert wurde. Genau dieser Quellcode ist aber dafür wichtig, um in der Suchmaschine gefunden zu werden, denn der Google-Crawler orientiert sich bei seinen Suchergebnissen auch an diesen Meta Tags. Wir, so Thomas Bremer von diebewertung.de, sind gespannt, wie sich dieser Vorgang entwickelt. Unseren Informationen nach will PrismaLife dies auch möglicherweise in einer Musterklage juristisch klären lassen.

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Thomas Bremer

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