Börsengang Henning Gold Mines Inc. – Aufhebung des Handelsverbotes

In Canada, British Columbia, gelten für Minen-Gesellschaften (Bergbaugesellschaften) strenge Regeln, welche Informationen bezüglich der Darstellung von Explorationsergebnissen gelten bzw. in welcher Form diese veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob die besagten Gesellschaften börsennotiert sind oder nicht.

Am 15. Mai 2014 wurde die Henning Gold Mines Inc. von der Britisch Columbia Securities Commission (BCSC) aufgefordert, für einige der von der Henning Gold Mines-Gruppe gehaltenen Schürfrechte (Claims) technische Reports gemäß dem Standard NI 43-101 (National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects) einzureichen.

Bis dahin erteilte die BCSC ein einstweiliges Verbot,  Aktien der Henning Gold Mines Inc. zu handeln („Cease Trade Order“ gemäß Section 164 des Securities Act, R.S.B.C. 1996, c. 418 – nachfolgend CTO genannt).

Am 26 September 2014 hat die Henning Gold Mines Inc. über deren Anwälte die geforderten technischen Reports,  gemäß dem Standard NI 43-101 nebst weitergehenden Erläuterungen der BCSC, eingereicht.

Diese werden jetzt von der BCSC geprüft!  Nach erfolgtem positiven Abschluss der Prüfung wird die zuvor genannte CTO (einstweilige Verfügung) von der BCSC wieder aufgehoben.

Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen diese davon aus, dass die Prüfungsarbeiten bei der BCSC ca. 2/3 Wochen in Anspruch nehmen dürften.  Sobald die CTO wieder aufgehoben ist, wird die Henning Gold Mines Inc. hierüber unverzüglich berichten.

HENNING
GOLD MINES INC.

2800 Park Place, 666 Burrard Street British Columbia
V6C 2Z7 Vancouv Canada

Email : contact@henninggoldmines.com
http://www.henninggoldmines.com
Tel : +1 7787856305
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